Beschluss:
Der Marktrat beschließt den Erlass der „Richtlinien der Marktgemeinde Wellheim zur Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen der Vereine im Gemeindegebiet“ aufgrund des Entwurfs aus der Fraktionssprecherbesprechung mit den festgehaltenen Änderungen.
Diese Richtlinien treten mit
Wirkung zum 01.12.2017 in Kraft.
Förderanträge, die bis zum 31.03.2018 gestellt werden, gelten als rechtzeitig gestellt.
Die Richtlinien werden als Anlage Nr. 24 zum
Bestandteil dieses Beschlusses erhoben.
Der Marktratsbeschluss vom
20.09.2012 (TOP 6) zum pauschalen jährlichen Vereinszuschuss in Höhe von 100 €
je Verein wird hiermit aufgehoben.