Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nach Beratung und Diskussion wird die Kämmerei angewiesen, folgende Änderungen in den Haushaltsplan 2024 einzuarbeiten.

 

Haushaltsstelle

Erklärung

1.0682.9350

Büroausstattung Sparkassengebäude

Der Haushaltsansatz von 150.000,00 € wurde auf 0,00 € gesetzt, da die Baumaßnahme erst im Jahr 2025 zur Ausführung kommt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2025 wurde somit erhöht.

Haushaltsansatz 2025                                             350.000,00 €

1.0682.9451

Umbau Sparkassengebäude

Der Haushaltsansatz für 2024 wurde nicht verändert, jedoch der Haushaltsansatz für 2025 wurde um 100.000,00 € erhöht, da eine Fluttreppe für diese Gebäude laut Brandschützer benötigt wird. Diese Treppe beläuft sich auf ca. 100.000,00 €

Haushaltsansatz 2024                                               420.00,00 €

Haushaltsansatz 2025                                             360.000,00 €

1.1311.9610

Sanierung FW-Haus Wellheim Ölabscheider

Die Bemerkung hierfür wurde geändert „Sanierung /Neubau FW Haus Wellheim Ölabscheider“. Das Wort Neubau wurde gestrichen.

1.2130.9830

Investitionszulage Schulverband Schottenau

Der Rechtschreibfehler im Wort Schottenau wurde korrigiert.

1.5500.3280

Rückzahlung Flutlichtanlage

Der Ansatz 2024 wurde berichtigt. Hier wurde eine falsche Zahl angesetzt

Haushaltsansatz 2024                                               45.000,00 €

1.5500.9280

Gewährung Darlehen Flutlichtanlage

Der Ansatz 2024 wurde berichtigt. Hier wurde eine falsche Zahl angesetzt

Haushaltsansatz 2024                                               45.000,00 €

1.5500.9880

Zuschuss SpVgg Wellheim – Konstein / Kauf eines Rasenmäherroboter

Diese Haushaltsstelle wurde aus dem Haushaltsjahr 2024 gestrichen.

1.5911.9350

Parkscheinautomat Dohlenfelsenparkplatz

Diese Haushaltsstelle wurde in das Haushaltsjahr 2024 aufgenommen. Der Grund hierfür ist, dass der Markt Wellheim mehr Einnahmen generieren kann.

Haushaltsansatz 2024                                               15.000,00 €

1.6331.9400

Stützmauer Grabengasse

Der Ansatz für 2024 kann von 50.000,00 € auf 25.000,00 € herabgesetzt werden. Ebenso der Haushaltsansatz für das HHJ 2025.

Die Kosten für diese Baumaßnahme reduziert sich laut Herrn Kammer.

Haushaltsansatz 2024                                                25.000,00 €

Haushaltsansatz 2025                                              125.000,00 €

1.6331.9500

Straßensanierung Grabengasse

Haushaltsansatz 2024 kann um die Hälfte reduziert werden. Ebenso kann der Haushaltsansatz für 2025 herabgesetzt werden.

Haushaltsansatz 2024                                               25.000,00 €

Haushaltsansatz 2025                                               75.000,00 €

1.6339.9400

Stützmauer Konsteiner Straße

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2025 musst laut Aussage des Ingenieurbüros BBI erhöht werden.

Haushaltsansatz 2024                                             180.000,00 €

Haushaltsansatz 2025                                             154.000,00 €

1.6339.9500

Straßensanierung Konsteiner Straße

Der Haushaltsansatz 2024 wurde um die Hälfte reduziert. Für das Haushaltsjahr 2025 wurde ein Ansatz angesetzt.

Haushaltsansatz 2024                                              100.000,00 €

Haushaltsansatz 2025                                                80.000,00 €

1.6350.9500

Straßensanierung im kompletten Gemeindegebiet – Planungen

Die Haushaltsansätze für die Jahre 2024 und 2025 wurden reduziert.

Haushaltsansatz 2024                                                20.000,00 €

Haushaltsansatz 2025                                                  5.000,00 €

1.7002.9350

Erwerb bew. Anlagevermögen Abwasser

Der Haushaltsansatz 2024 wurde reduziert, da die Kompressoren der Kläranlage nur überholt werden müssen.

Haushaltsansatz 2024                                                  5.000,00 €

 

 

Es wurde von Seiten der Verwaltung eine Merkliste (Straßen- und Wunschliste) ausgearbeitet. Diese wurden aus der Investitionsliste gestrichen. Laut § 10 Abs. 3 KommHV‑K dürfen nur Maßnahmen im Investitionsplan aufgeführt werden, für die bereits ein Beschluss vorliegt.