Sitzung: 29.02.2024 2024/MGR/037
Beschluss: genehmigt
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu verweigern, da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes betroffen sind.
Genehmigt Ja 14 Nein 0
Weiter erteilt der Marktgemeinderat Herrn 1. Bürgermeister Husterer den Auftrag, die Kosten für eine Änderung des Bebauungsplanes zu ermitteln und mit dem Bauherrn Gespräche zur Kostenerstattung zu führen.
Genehmigt Ja 13 Nein 1