Sitzung: 23.11.2023 2023/MGR/028
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Die Prüfung erfolgt gem. Art. 103 Abs. 1 GO in nichtöffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.