Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die vorgeschlagene Variante 1 der Staffelung der Hunde nach § 5 Abs. 1 der Verordnung in die neue Satzung zu übernehmen.
(1) Die Steuer beträgt
für jeden Hund .
. . Euro,
für jeden Kampfhund . . . Euro
genehmigt Ja 10 Nein 1
Der Marktgemeinderat beschließt, die Hundesteuergebühren nach
Vorschlag von Herrn Stefan Meyer
- für jeden Hund 70,00 €
- für jeden ermäßigten Hund 40,00 €
- für jeden Kampfhund 500,00 €
genehmigt Ja 1 Nein 10
Variante 1
- für jeden Hund 50,00 €
- für jeden ermäßigten Hund 40,00 €
- für jeden Kampfhund 500,00 €
genehmigt Ja 8 Nein 3
Der Marktgemeinderat beschließt, folgende Variante in § 5 Abs. 2 der Verordnung vorzusehen
Kampfhunde (erste Alternative)
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit andren Hunden.
genehmigt Ja 11 Nein 0
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der § 7 der Verordnung „Steuerbefreiung wegen absolviertem Hundeführerschein“ in der Satzung verankert wird.
genehmigt Ja 6 Nein 5
Der Marktgemeinderat beschließt, die Verlustgebühren in Höhe von 5,00 € der Hundesteuermarke in § 12 Abs. 2 der Verordnung.