Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Weiter beschließt der Marktgemeinderat Wellheim die benötigte gemeindliche Teilfläche zu den üblichen Bedingungen an den Bauherrn zu veräußern, sofern das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.