Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:

 

Haushaltssatzung des Marktes Wellheim für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende

Haushaltssatzung:

 

                                                                                              § 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,

er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.750.100,00 € und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.038.900,00 ab.

 

 

                                                                                              § 2

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme von 0,00 € festgesetzt.

 

                                                                                              § 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 festgesetzt.

 

                                                                                              § 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1) Grundsteuer

               a) Für die land- und forstwirtsch. Betriebe (A)                        400 v. H.

               b) für die Grundstücke (B)                                                             400 v. H.

 

2) Gewerbesteuer                                                                           350 v. H.

 

 

                                                                                              § 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 festgesetzt.

 

 

                                                                                              § 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

 

 

                                                                                              § 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt weiter den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm.