Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des Marktes
Wellheim für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wellheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt,
er schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.750.100,00 € und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.038.900,00 € ab.
§ 2
Für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme von 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1) Grundsteuer
a)
Für die land- und forstwirtsch. Betriebe (A) 400 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 400 v. H.
2) Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt weiter den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm.