Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das
Landratsamt Eichstätt wird hierbei nochmal hingewiesen, dass die Stellplätze
überprüft und gesichert nachgewiesen/vorhanden sein müssen.
Das Ergebnis der Stellplatzprüfung soll dem Marktgemeinderat Wellheim im Anschluss mitgeteilt werden.