Der Marktgemeinderat beschließt,
1) die weitere 3 Kurzgruppe samt dazugehöriger benötigter Stelle zu genehmigen.
2) für die OGTS 3 weitere geringfügig Beschäftigtenstellen (SR) im Haushalt 2023 einzuplanen.
Der Marktgemeinderat beschließt,
1) die weitere 3 Kurzgruppe samt dazugehöriger benötigter Stelle zu genehmigen.
2) für die OGTS 3 weitere geringfügig Beschäftigtenstellen (SR) im Haushalt 2023 einzuplanen.