Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, nachträglich die Kostenmehrungen des Armkneippbeckens und des Tretkneipbeckens zu genehmigen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, nachträglich die Kostenmehrungen des Armkneippbeckens und des Tretkneipbeckens zu genehmigen.