Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Aufgrund der sehr engen Stellplatzsituation im Eingangsbereich bitten wir das LRA Eichstätt um exakte Überprüfung nach der Stellplatzsatzung des Marktes Wellheim und der Stellplatzverordnung Bayern.