Beschluss: genehmigt

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt folgende Änderungen zum Bebauungsplan:

 

  1. Zu Punkt 2. Maß der baulichen Nutzung: Es soll mit aufgenommen werden, dass Auffüllungen, Abgrabungen und Stützmauern, die zur Erhöhung der maximal zulässigen Wandhöhe Hangunterseite führen nicht zulässig sind.

 

genehmigt         Ja            15           Nein   0

 

  1. Zu Punkt 4.2 „Glasdächer“ ist zu streichen und das Material der Dacheindeckungen soll genauer definiert werden.

 

genehmigt         Ja            15           Nein      0

 

  1. Zu Punkt 11.1 Die Zaunhöhe soll auf 1,50 m festgesetzt werden.

 

genehmigt         Ja            11           Nein      4

 

  1. Zu Punkt 11.1 Es soll bezüglich der Zaunart keine Vorgabe gemacht werden.

 

genehmigt         Ja            15           Nein      0

 

  1. Die Punkte 9.6 und 9.7 sind ersatzlos zu streichen.

 

genehmigt          Ja            12           Nein      3

 

  1. Zu Punkt 12 Es ist der Bereich Forstwirtschaft zu ergänzen

 

genehmigt         Ja            15           Nein      0

 

 

Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt nach Einarbeitung der o.g. Änderungen,

 

  1. den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Grabengasse“ zu billigen.

 

genehmigt          Ja            15           Nein      0

 

  1. die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) zu beauftragen.

 

genehmigt         Ja            15           Nein      0