Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass keine gewerblichen Tätigkeiten in der geplanten Werkstatt stattfinden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter dem Vorbehalt zu erteilen, dass keine gewerblichen Tätigkeiten in der geplanten Werkstatt stattfinden.