Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB – unter Maßgabe eines separaten Hausanschlusses für Wasser und Abwasser mit entsprechender notwendiger grundbuchrechtlicher Sicherung – zu erteilen. Sofern die nach § 2 Abs. 1 GaStellV geforderten 3m Länge zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche nicht eingehalten werden kann, muss ein elektrisches Funktor eingebaut werden um ein schnelles Einfahren gewährleisten zu können. Die nach der Stellplatzsatzung des Marktes Wellheim sowohl für das Bestandsgebäude als auch für den Neubau geforderten Plätze müssen nachgewiesen werden.