Beschluss:
- Der Marktgemeinderat Wellheim beschließt, vorbehaltlich einer erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen aufzustellen:
Haushaltssatzung des Marktes Wellheim für
das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Markt Wellheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2022 wird hiermit festgesetzt,
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.260.750,00
€ und im Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 4.963.000,00
€ ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme von 1.850.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.063.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1) Grundsteuer
a)
Für die land- und forstwirtsch. Betriebe (A) 400 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 400 v. H.
2) Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
genehmigt: Ja 6 Nein 5
- Der Marktrat beschließt den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm.
genehmigt: Ja 6 Nein 5